20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 115106
§ 15a Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 03.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 115106
§ 15a Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 115106
§ 15a Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 115106
§ 15a Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330.1) ein." (TBNR 115106) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.