Sie beleuchteten Ihr liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der vorgeschriebenen Lichtquelle und gefährdeten +) dadurch Andere. (TBNR 115606)
40,00 € Geldbuße / 2 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie beleuchteten Ihr liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der vorgeschriebenen Lichtquelle und gefährdeten +) dadurch Andere." (TBNR 115606) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.