TBNR 116130: Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 71 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 116130 "Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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