TBNR 117173: Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der Stelle, die von der Straßenbeleuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. Es kam zum Unfall.
Details zum Tatbestand
- Unfall
- § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG
- 35,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Unfall
- § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG
- 35,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Unfall
- § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG
- 35,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 117173 "Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der Stelle, die von der Straßenbeleuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. Es kam zum Unfall." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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