Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen <geführten Fahrzeugs/mitgeführten Anhängers> 60 km/h oder weniger betrug. (TBNR 118124)
Für den Verstoß "Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen <geführten Fahrzeugs/mitgeführten Anhängers> 60 km/h oder weniger betrug." (TBNR 118124) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.