10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118190
§ 18 Abs. 9, § 49 StVO; § 24 StVG; 86 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 03.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118190
§ 18 Abs. 9, § 49 StVO; § 24 StVG; 86 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118190
§ 18 Abs. 9, § 49 StVO; § 24 StVG; 86 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.08.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie <betraten/überschritten> als Fußgänger die Kraftfahrstraße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle." (TBNR 118190) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.