TBNR 119628: Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senkten oder ein Bahnbediensteter "Halt" gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte, und gefährdeten +) dadurch Andere.
Details zum Tatbestand
- Gefährdung
- § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
- 290,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Gefährdung
- § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
- 290,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Gefährdung
- § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
- 290,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 119628 "Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senkten oder ein Bahnbediensteter "Halt" gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte, und gefährdeten +) dadurch Andere." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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