Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h. (TBNR 120161)
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Geschwindigkeitsüberschreitung TBNR 120161
§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.2 BKat
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 29.02.2008historisiert
Details zum Tatbestand
Geschwindigkeitsüberschreitung TBNR 120161
§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.2 BKat
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h." (TBNR 120161) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.