Sie fuhren bei an einer Haltestelle <haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus> mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. (TBNR 120606)
60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 120606
§ 20 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 92.1 BKat
60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 120606
§ 20 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 92.1 BKat
40,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 120606
§ 20 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 92.1 BKat
40,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 31.01.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 120606
§ 20 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 92.1 BKat
40,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie fuhren bei an einer Haltestelle <haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus> mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste." (TBNR 120606) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.