Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle <haltendem/haltender> <Linienbus/Straßenbahn/gekennzeichneten Schulbus>. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h. (TBNR 120620)
90,00 € Geldbuße / 3 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006historisiert
Details zum Tatbestand
Geschwindigkeitsüberschreitung TBNR 120620
§ 20 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.6 BKat
90,00 € Geldbuße / 3 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle <haltendem/haltender> <Linienbus/Straßenbahn/gekennzeichneten Schulbus>. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h." (TBNR 120620) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.