Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. (TBNR 120720)
60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 120720
§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 95.1 BKat
60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 120720
§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 95.1 BKat
40,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 120720
§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 95.1 BKat
40,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste." (TBNR 120720) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.