TBNR 121101: Sie beförderten in einem Kraftfahrzeug mehr Personen, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden waren.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 21Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 97 BKat
  • 5,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß 121101 "Sie beförderten in einem Kraftfahrzeug mehr Personen, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden waren." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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