5,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 121160
§ 21 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine Person, die das siebente Lebensjahr bereits vollendet hatte." (TBNR 121160) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.