Sie beförderten hinter einem Fahrrad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, eine Person, die das siebente Lebensjahr bereits vollendet hatte. (TBNR 121186)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 121186
  • § 21 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 97 BKat
  • 5,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 121186
  • § 21 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
  • 5,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 121186
  • § 21 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
  • 5,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 121186
  • § 21 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
  • 5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie beförderten hinter einem Fahrrad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, eine Person, die das siebente Lebensjahr bereits vollendet hatte." (TBNR 121186) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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