60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 121612
§ 21a Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 99.1 BKat
60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 121612
§ 21a Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 99.1 BKat
40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 121612
§ 21a Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG; 99.1 BKat
40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 29.02.2008historisiert
Für den Verstoß "Sie beförderten auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trug." (TBNR 121612) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.