Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren. (TBNR 123130)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 123130
  • § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 107.3 BKat
  • 5,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 123130
  • § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.3 BKat
  • 5,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 123130
  • § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.3 BKat
  • 5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren." (TBNR 123130) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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