Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger mit>, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es kam zum Unfall. (TBNR 123138)
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger mit>, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es kam zum Unfall." (TBNR 123138) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.