Sie verwendeten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig eine Gerätefunktion eines technischen Gerätes zur <Anzeige/Störung> von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. (TBNR 123620)
75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß "Sie verwendeten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig eine Gerätefunktion eines technischen Gerätes zur <Anzeige/Störung> von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen." (TBNR 123620) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.