TBNR 123636: Sie hatten beim Führen des Kraftfahrzeuges das Gesicht verdeckt oder verhüllt.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 23 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 247a BKat
- 60,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 23 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 247a BKat
- 60,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 19.10.2017 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 123636 "Sie hatten beim Führen des Kraftfahrzeuges das Gesicht verdeckt oder verhüllt." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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