Sie sorgten als Verantwortlicher einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung nicht dafür, dass <Verkehrsvorschriften/Auflagen> befolgt wurden. (TBNR 129506)
40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 129506
§ 29 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, -- BKat
40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 29.02.2008historisiert
Für den Verstoß "Sie sorgten als Verantwortlicher einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung nicht dafür, dass <Verkehrsvorschriften/Auflagen> befolgt wurden." (TBNR 129506) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.