TBNR 129506: Sie sorgten als Verantwortlicher einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung nicht dafür, dass <Verkehrsvorschriften/Auflagen> befolgt wurden.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 40,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
- 40,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
- 40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2008 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, -- BKat
- 40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 29.02.2008 historisiert
Für den Verstoß 129506 "Sie sorgten als Verantwortlicher einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung nicht dafür, dass <Verkehrsvorschriften/Auflagen> befolgt wurden." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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