Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass verbotswidrig an dem <Sonntag/Feiertag> mit einem <LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t/LKW mit Anhänger> gefahren wurde. (TBNR 130606)
380,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 130606
§ 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 120 BKat
380,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 130606
§ 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 120 BKat
200,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 31.01.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 130606
§ 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 120 BKat
200,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass verbotswidrig an dem <Sonntag/Feiertag> mit einem <LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t/LKW mit Anhänger> gefahren wurde." (TBNR 130606) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.