TBNR 130606: Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass verbotswidrig an dem <Sonntag/Feiertag> mit einem <LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t/LKW mit Anhänger> gefahren wurde.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 120 BKat
- 570,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 120 BKat
- 570,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 120 BKat
- 380,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 120 BKat
- 380,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.03.2013 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 120 BKat
- 200,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2006 - 31.01.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 120 BKat
- 200,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß 130606 "Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass verbotswidrig an dem <Sonntag/Feiertag> mit einem <LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t/LKW mit Anhänger> gefahren wurde." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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