TBNR 131108: Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht und gefährdeten +) dadurch Andere.
Details zum Tatbestand
- Gefährdung
- § 31 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 120a.2 BKat; § 19 OWiG
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Gefährdung
- § 31 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 120a.2 BKat; § 19 OWiG
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Gefährdung
- § 31 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 120a.2 BKat; § 19 OWiG
- 20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Gefährdung
- § 31 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 120a.2 BKat; § 19 OWiG
- 20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.09.2009 - 31.03.2013 historisiert
Für den Verstoß 131108 "Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht und gefährdeten +) dadurch Andere." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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