Sie <beschmutzten/benetzten> die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr <gefährden/erschweren> konnte. (TBNR 132100)
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 132100
§ 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 121 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie <beschmutzten/benetzten> die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr <gefährden/erschweren> konnte." (TBNR 132100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.