25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 133012
§ 33 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie betrieben verbotswidrig außerhalb einer geschlossenen Ortschaft Werbung und Propaganda durch <Bild/Schrift/Licht/Ton>." (TBNR 133012) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.