Sie <brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung>, die <einem Verkehrszeichen/einer Verkehrseinrichtung> gleicht. (TBNR 133018)
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 133018
§ 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie <brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung>, die <einem Verkehrszeichen/einer Verkehrseinrichtung> gleicht." (TBNR 133018) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.