Sie <brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung>, die die Wirkung <eines Verkehrszeichens/einer Verkehrseinrichtung> beeinträchtigen kann. (TBNR 133024)
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 133024
§ 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie <brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung>, die die Wirkung <eines Verkehrszeichens/einer Verkehrseinrichtung> beeinträchtigen kann." (TBNR 133024) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.