Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuweisen. (TBNR 134018)
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 134018
§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 03.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 134018
§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 134018
§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.08.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuweisen." (TBNR 134018) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.