Sie übten das Sonderrecht nicht mit der gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. (TBNR 135000)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 135000
  • § 35 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 135000
  • § 35 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 135000
  • § 35 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie übten das Sonderrecht nicht mit der gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus." (TBNR 135000) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map Anchor

Jetzt anmelden und ausprobieren!

Enable JS to view Map!