Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten +) dadurch den <Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt> der freigegebenen Verkehrsrichtungen. (TBNR 137637)
75,00 € Geldbuße / 3 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.10.2002historisiert
Für den Verstoß "Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten +) dadurch den <Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt> der freigegebenen Verkehrsrichtungen." (TBNR 137637) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.