TBNR 141036: Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 257-<54/56/58>).
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 55,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 141036 "Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 257-<54/56/58>)." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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