10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 141154
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 141154
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 29.02.2008historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/einen Reitweg (Zeichen 238)/einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/einen getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)>." (TBNR 141154) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.