Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war. (TBNR 141158)
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war." (TBNR 141158) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.