Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war. (TBNR 141158)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 141158
  • § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.2 BKat
  • 55,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 141158
  • § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.2 BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021 - 08.11.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 141158
  • § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 141158
  • § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat
  • 25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war." (TBNR 141158) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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