TBNR 141159: Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239
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> gesperrt war.
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.2 BKat
- 55,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß 141159 "Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 14 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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