Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war. (TBNR 141163)
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 141163
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 141163
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 142.2 BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war." (TBNR 141163) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.