Sie befuhren als Radfahrer den <Gehweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/241/242.1> gesperrt war. Es kam zum Unfall. (TBNR 141172)
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie befuhren als Radfahrer den <Gehweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/241/242.1> gesperrt war. Es kam zum Unfall." (TBNR 141172) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.