Sie benutzten als <Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs> den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war. (TBNR 141175)
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 141175
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 141175
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten als <Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs> den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war." (TBNR 141175) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.