Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). (TBNR 141185)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 141185
  • § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 142a BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß "Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267)." (TBNR 141185) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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