TBNR 141185: Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267
).
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 142a BKat
- 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß 141185 "Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267)." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 2 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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