Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Bereich für Radverkehr (Zeichen 244.1 oder 244.3 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h. (TBNR 141230)
35,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Geschwindigkeitsüberschreitung TBNR 141230
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.1 BKat
35,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Geschwindigkeitsüberschreitung TBNR 141230
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.1 BKat
35,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 29.02.2008historisiert
Details zum Tatbestand
Geschwindigkeitsüberschreitung TBNR 141230
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.1 BKat
35,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006historisiert
Details zum Tatbestand
Geschwindigkeitsüberschreitung TBNR 141230
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.1 BKat
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Bereich für Radverkehr (Zeichen 244.1 oder 244.3 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h." (TBNR 141230) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.