25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Halt- und Parkverstoß TBNR 141245
§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 156 BKat
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.08.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken." (TBNR 141245) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 507 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.