Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Bereich für Radverkehr (Zeichen 244.1 oder 244.3 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h. (TBNR 141879)

Details zum Tatbestand
  • Geschwindigkeitsüberschreitung TBNR 141879
  • § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.2.5 BKat
  • 280,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Bereich für Radverkehr (Zeichen 244.1 oder 244.3 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h." (TBNR 141879) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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