15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 142110
§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 157.2 BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 142110
§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 157.2 BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie behinderten +) als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) einen Fußgänger." (TBNR 142110) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.