TBNR 142170: Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340).
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a BKat
- 55,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß 142170 "Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340)." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 85 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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