TBNR 142232: Sie parkten auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus.
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat
- 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.09.2009 - 31.03.2013 historisiert
Für den Verstoß 142232 "Sie parkten auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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