15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus." (TBNR 142232) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 1 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.