Sie parkten länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus und behinderten +) dadurch Andere. (TBNR 142235)
35,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus und behinderten +) dadurch Andere." (TBNR 142235) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.