Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340). Es kam zum Unfall. (TBNR 142673)

Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 142673
  • § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a.3 BKat; § 19 OWiG
  • 100,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß "Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340). Es kam zum Unfall." (TBNR 142673) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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