75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 145612
§ 45 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 165 BKat
75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie befolgten als Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/Regelung> des Verkehrs." (TBNR 145612) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.