75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie unterließen es als Verantwortlicher, die Lichtzeichenanlage bedienen zu lassen." (TBNR 145618) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.